Wahlordnung des Order of Hope e.V.

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§1 - Grundlagen

Die internen Gremien des Ordens werden nach festen Schemata gewählt. Wo ihre Abläufe undefiniert oder uneindeutig sind, greift diese Wahlordnung und regelt das Vorgehen.
Während die Vereinsämter gemäß der Satzung von der Mitgliederversammlung gewählt werden, finden Wahlen der internen Ordensgremien gemäß dieser und anderer Ordnungen im Vereinsforum statt.
Zur Durchführung der Wahl bestimmt der Vorstand einen Wahlausschuss aus bis zu drei Vollmitgliedern.
Die Wahlordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

§2 - Amtsperiode

Sofern nicht anders geregelt, beträgt die Amtsperiode drei Jahre, vom 01.06. bis zum 30.05.

§3 - Zeitlicher Ablauf

Am 01. des Monats, in dem die Amtsperiode abläuft, wird eine einwöchige Nominierungsphase gestartet, die am 07. endet.

Am Tag nach der Nominierungsphase, dem 08., beginnt die einwöchige Wahlphase, die am 14. endet.
Bei einer notwendigen Stichwahl gemäß §5 dieser Ordnung startet die Stichwahl am Tag nach dem Ende der Wahlphase, am 15., und geht eine Woche bis zum 21.

Hat sich am 21. wieder eine Stimmengleichheit ergeben, wird bis zum 24. gemäß §5, Absatz 2, eine Entscheidung herbeigeführt.

§4 - Wahlverfahren

Jedes Mitglied kann zu jedem Kandidaten sein Votum abgeben, in Form einer Ja- Stimme, einer Nein-Stimme oder indem es keine Stimme abgibt und sich somit enthält.
Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge der Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen, jedoch nur dann, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen eines Kandidaten die der auf ihn abgegebenen Nein-Stimmen übersteigt.
Nimmt ein Kandidat die Wahl nicht an, ist der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmendifferenz gewählt, wenn die Anzahl der auf ihn abgegebenen Ja-Stimmen die der auf ihn abgegebenen Nein-Stimmen übersteigt.

§5 - Stimmengleichheit

Bei Stimmengleichheit entscheidet die absolute Zahl der für die Kandidaten abgegebenen Ja-Stimmen, die höhere gewinnt.
Sind auch diese Stimmen gleich, folgt eine einwöchige Stichwahl zwischen den Kandidaten.

Ergibt auch diese Stichwahl eine Stimmengleichheit, entscheidet bei Ratsgremien (Hoher Rat und Mitgliederrat) der Vorstand innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit, bei untergeordneten Positionen oder Ausschüssen der Hohe Rat innerhalb von drei Tagen mit einfacher Mehrheit.

§6 - Stimmabgabe

Abgegebene Stimmen können nicht korrigiert werden, jedes Mitglied trägt die alleinige Verantwortung, nach bestem Wissen und Gewissen und unter größter Sorgfalt abzustimmen.
Die Stimmabgabe erfolgt geheim, so dass nicht einsehbar ist, wer wie gestimmt hat.

§7 - Aktive Wahl (wer darf wählen)

Sofern nicht ausdrücklich in der Satzung oder einer Ordnung anders festgelegt, sind Probe- und Vollmitglieder zur Abgabe ihrer Stimme berechtigt.

§8 - Passive Wahl (wer darf gewählt werden)

Sofern nicht ausdrücklich in der Satzung oder einer Ordnung anders festgelegt, ist jedes volljährige Vollmitglied nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit nach der Aufnahme als Vollmitglied berechtigt, gewählt zu werden.

§9 - Verantwortung und technische Umsetzung

Für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl sind alle unmittelbar beteiligten Personen, sowohl der Wahlausschuss als auch die zur Wahl aufgestellten Mitglieder, verantwortlich.
Um Fehler auszuschließen, soll eine Anleitung, wie eine Abstimmung regelkonform erstellt wird, in einem entsprechenden Bereich des Forums zur Verfügung stehen.
Zusätzlich ist die Administration angehalten, die Umsetzung zu prüfen und gegebenenfalls die Funktionalität des Forums entsprechend anzupassen.

Ordnung errichtet am 18.10.2020
Stand: 11.09.2022

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