Kontaktmöglichkeiten

Allgemeine Anfragen

Bitte sendet Anfragen, die sich an den Order of Hope e.V. insgesamt richten, an die E-Mail-Adresse anfragen@order-of-hope.com.
Über diese E-Mail-Adresse ist die schnellste Bearbeitung gewährleistet.

Vertreter des Vereins, der äußeren Struktur unserer Gemeinschaft

Vertretungsberechtigter Vorstand nach §26 BGB (vorstand@order-of-hope.com)

Der Vorstand nach §26 BGB wird alle fünf Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Er führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn juristisch nach innen und außen. Er schließt Verträge, ist Ansprechpartner bei Anfragen und koordiniert die Arbeit des Vereins.
Der Vorstand des Order of Hope e.V. besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, der Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Andrea Rauscher (Raki Drowgar), Erste Vorsitzende
ErsterVorsitzender@order-of-hope.com

Zweiter Vorsitzender, n.n.

Lothar Scholl (Mag Aaral), Schatzmeister
Schatzmeister@order-of-hope.com

Besondere Vertreter nach §30 BGB

Die Besonderen Vertreter nach §30 BGB werden vom Vorstand in ihre Position berufen.
Sie führen innerhalb ihres eng umrissenen Arbeitsbereiches die Geschäfte und sind in ihren Angelegenheiten vertretungsberechtigt, dürfen also im Namen des Vereins handeln.
Zur Zeit sind die Positionen der Treffenskoordinatorin und des Administrators besetzt.

Celine-Vivien Hermann (Kiraja Shania), Treffenkoordinatorin (nach Absprache mit dem Vorstand vertretungsberechtigt für Vertragsabschlüsse und vergleichbare Maßnahmen in Bezug auf Ordenstreffen)
treffenkoordination@order-of-hope.com

Vertreter des Ordens, des inneren Inhalts unserer Gemeinschaft

Hoher Rat (hoherrat@order-of-hope.com)

Der Hohe Rat des Ordens ist die interne, inhaltliche Führung. Dieses Gremium ist für Rangerhebungen, Prüfungen, Festlegung und Umsetzung der internen Leitlinien und Ernennung von Funktionsträgern im Orden zuständig.
Er wird alle drei Jahre von den Vollmitgliedern des Ordens gewählt.
Der Hohe Rat besteht aus drei bis fünf Personen, die genaue Zusammensetzung regelt die Ratsordnung.
Dieses Gremium muss nach Satzung und Ratsordnung zwingend vorhanden sein.
Wichtig: Am 11.09.2022 wurde beschlossen, den Hohen Rat bis auf weiteres mit dem Vorstand zusammenzulegen. Der geschäftsführende Vorstand (§26 BGB) bildet bis auf Widerruf auch den Hohen Rat.

Mitgliederrat

Der Mitgliederrat ist eine Kontrollinstanz des Hohen Rates, erfüllt Schlichtungsfunktionen und kümmert sich allgemein um die Stimmung innerhalb des Ordens.
Er wird von allen Vollmitgliedern alle drei Jahre gewählt und besteht aus drei Personen.
Seine Einrichtung ist optional.

Aktuell ist der Mitgliederrat unbesetzt

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