Rangordnung des Order of Hope e.V.
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Fortschritte auf dem Weg des Ordens und ein Zuwachs an Verantwortung, die ein Mitglied im internen Gefüge trägt, werden durch Ränge erfasst und dargestellt.
Trotz der Bezeichnung als „Ränge“ bildet die Rangordnung keine Hierarchie ab, in der höhere Ränge niedrigeren Rängen weisungsbefugt wären.
Das biologische Alter eines Vollmitgliedes ist nicht maßgebend um in der Rangfolge aufzusteigen.
Erlerntes Wissen darf niemals missbraucht oder gegen andere gerichtet werden.
Jedes Mitglied, egal welchen Ranges und Alters soll ein anderes Mitglied achten und respektieren.
Die Rangordnung ist nicht Bestandteil der Satzung
Innerhalb der Ränge muss eine entsprechende Aus-/ Weiterbildung durchlaufen und bestanden werden.
Näheres hierzu siehe §4 oder in der Ausbildungsordnung bzw. Prüfungsordnung wenn diese installiert wurden.
Ränge können regulär nicht übersprungen werden.
Ausnahmen siehe §10 in dieser Rangordnung
Folgende Ränge sind im Orden vorhanden, aufsteigend sortiert nach dem Grad an Verantwortung, den der Rang widerspiegelt. Genauere Definitionen folgen in weiteren Paragraphen.
- Aspirant*in (siehe §5)
- Padawan (siehe §6
- Noviz*in (siehe §7)
- Ritter*in (siehe §8)
- Meister*in (siehe §9)
Dieser folgenden Absätze verlieren ihre Gültigkeit, sobald sie in einer Prüfungsordnung geregelt sind.
- Rangerhebungen erfolgen nach einer positiven Prüfung und werden durch den Hohen Rat bekannt gegeben.
Ausnahmen siehe §10 in dieser Rangordnung
- Entscheidungen zu Prüfungen
- Die Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung erfolgt durch den erweiterten Vorstand mit einer einfachen Mehrheit.
- In der Entscheidung zum Bestehen einer Prüfung müssen die Prüfungsergebnisse des jeweiligen Ausbildungsabschnittes, sowie das Verhalten des Mitgliedes innerhalb des Vereins/ Ordens berücksichtigt werden, z.B. Ausgesprochene Verwarnungen.
- Stimmengleichheit
Ist die Stimmenanzahl bei der Entscheidung gleich, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
- Wurde das Ausbildungsziel nicht erreicht, muss der Teil der Ausbildung (Ausbildungsabschnitt) wiederholt werden, der zuvor nicht bestanden wurde.
Aspirant*in ist der grundlegendste Rang innerhalb des Ordens. Mitglieder dieses Ranges müssen die Aspirantenausbildung durchlaufen, des weiteren können sie bei vorliegen wichtiger Gründe vom Hohen Rat zu zusätzlichen anderen Aufgaben verpflichtet werden, um ihre Eignung zum Padawan zu prüfen.
- Aspirant*innen können sowohl Probemitglieder als auch Vollmitglieder gemäß Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung sein.
- Die Aspirantenausbildung wird in der Ausbildungsordnung näher beschrieben.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Aspirantenausbildung kann ein*e Aspirant*in in den Rang eines Padawan erhoben werden.
Mitglieder im Range eines Padawans befinden sich in der Ausbildung zum*r Ritter*in. Dem Padawan werden während der Ausbildung geeignete Ausbilder (Ritter*in oder Noviz*in) zur Seite gestellt, sei es in einer klassischen Padawan-Meister Bindung oder im Padawanpool, wo alle Lehrenden die Padawane betreuen.
- Padawan können sowohl Probemitglieder als auch Vollmitglieder gemäß Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung sein.
- Sofern sie Vollmitglieder sind, können Padawan Funktionen innerhalb des Ordens übernehmen, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen, beispielsweise in der Aspirantenbetreuung.
- Die Padawanausbildung wird in der Ausbildungsordnung näher beschrieben.
- Nach einer erfolgreichen Beendigung der Padawanausbildung, kann von den Ausbildenden für den Padawan eine Ritterprüfung beantragt werden. Wird dieser Prüfung durch den erweiterten Vorstand zugestimmt, und besteht das Mitglied diese, kann es in den Rang eines Ritters erhoben werden.
Folgende Voraussetzungen sind für die Ritterprüfung notwendig:
- Das im Rang eines Padawan befindliche Mitglied ist Vollmitglied.
Noviz*in ist der Rang sich selbst ausbildender Mitglieder des Ordens, die den Rang eines Padawan erreicht haben und die Genehmigung zur Selbstausbildung erhalten haben. Somit stellt das Noviziat eine Ausnahme dar, die nur bei entsprechendem Antrag und dessen Bewilligung erlangt werden kann. Eine Kernaufgabe im Noviziat ist es, sich die Ausbildungsabschnitte der Padawanausbildung selbst zu erarbeiten. Den Lernenden steht hierbei nur ein Mentoriat zur Seite, dieses wird jedoch darauf achten, die Selbstständigkeit der Lehre aufrechtzuerhalten.
- Nur Vollmitglieder gemäß Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung können Novizen sein.
- Ein Mitglied im Rang eines Padawan kann Noviz*in werden, wenn es einen entsprechenden Antrag stellt und eine Eignungsprüfung absolviert. Der Erweiterte Vorstand entscheidet über beides mit einfacher Mehrheit, im Zweifelsfall wird dem Antrag nicht stattgegeben. Ein erneuter Antrag kann nach einem halben Jahr gestellt werden.
Diese Eignungsprüfung ist eine Dauerprüfung und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, ab dem Datum ab dem der erweiterte Vorstand der Prüfung zugestimmt hat.
Siehe Prüfungsordnung.
- Noviz*innen können Funktionen innerhalb des Ordens übernehmen, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen, beispielsweise in der Aspirantenbetreuung oder als Unterstützung in der Padawanausbildung.
- Die Novizenausbildung entspricht der Padawanausbildung und wird in der Ausbildungsordnung näher beschrieben.
- Nach einer erfolgreichen Beendigung der Novizenausbildung, kann das Mitglied eine Ritterprüfung beantragen, bei einer Annahme des Antrages durch den erweiterten Vorstand, mit einer einfachen Mehrheit, kann es diese ablegen und bei Bestehen in den Rang eines*r Ritters*in erhoben werden.
Mitglieder im Rang Ritter*in haben die Padawanausbildung erfolgreich abgeschlossen und sind zur Ausbildung von Padawan auch im Padawan-Meister-Bund berechtigt.
- Nur Vollmitglieder gemäß Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung können den Rang eines*r Ritters*in bekleiden.
- Ritter*innen können ein Mitglied im Rang eines Padawan im sogenannten Padawan-Meister-Bund ausbilden, sie unterstützen dieses persönlich und begleiten es bis zum Abschluss der der Padawanausbildung bzw. bis zum Ablegen der Ritterprüfung. Sie melden ihre Padawan beim Hohen Rat zur Abschlussprüfung an.
- Die Ausbildung eines*r Ritters*in endet nie, er bildet sich stets selbst weiter.
Die Anforderungen für den/die Meister*in werden ausgearbeitet, wenn der Bedarf und auch das Wissen um die Anforderungen vorhanden sind.
- Rangerhebungen
Der Hohe Rat kann in begründeten Ausnahmefällen dem Erweiterten Vorstand einen Vorschlag zur Abstimmung unterbreiten, um eine vorzeitige Rangerhebung vorzunehmen, über die der Erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Für die Annahme einer solchen Ausnahme müssen ausführlich erläuterte Gründe vorliegen, die an der eigentlich zu absolvierenden Ausbildung messbar sein müssen. Z.B. Betreuung der Aspiranten oder Padawane, bei der das Mitglied sein Wissen über die in der eigenen Ausbildungsphase geforderten Kenntnisse zeigt.
Über eine solche Ausnahme zu einer Person kann ungeachtet des Abstimmungsergebnisses frühestens nach Ablauf eines Jahres, nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses, wieder entschieden werden.
Außergewöhnliche Rangerhebungen können nur für die aktuell anstehende Ausbildung des Mitgliedes beantragt werden. D.h. in Verbindung mit dem einjährigen Antragsstop, siehe vorheriger Absatz, verbleibt das Mitglied ein Jahr nächsten Ausbildungsphase, bevor eine weitere ausergewöhnliche Rangerhebung möglich wäre.
- Rangerhalt für Rückkehrer*innen
Rückkehrer*innen erhalten automatisch den Rang Aspirant*in.
Rückkehrer*innen können höhere Ränge, welche sie vor dem Austritt inne hatten, zurück erhalten, wenn sie einen entsprechenden, formlosen Antrag an den Orden stellen.
Der Erweiterte Vorstand stimmt mit einfacher Mehrheit über diesen Antrag ab.
Beantragte Rangvergaben an Rückkehrer*innen werden wie folgt angewendet:
War das Mitglied ...
- ... nicht länger als 3 Monate ausgetreten, kann es den alten Rang zurück erhalten
- ... zwischen 3 und 12 Monaten ausgetreten, kann es nur den nächst niedrigeren Rang zu seinem Rang vor dem Austritt zurück erhalten. Beispiel: Ein ehemaliger Ritter wird zum Padawan
- ... länger als 12 Monate ausgetreten, ist eine Rückkehr nur als Aspirant möglich.
Die Mitglieder des Ordens können jederzeit ihren Einspruch geltend machen, siehe §11 in der Satzung.
Ordnung errichtet am 03.08.2021